Private Altersvorsorge: Sicher auch bei Bürgergeld-Bedarf 

Wer arbeitslos wird und Bürgergeld benötigt, muss zuerst sein Vermögen aufbrauchen, falls bestimmte Freibeträge überschritten sind. Das gilt jedoch nicht für die eigene Altersvorsorge: Private Rentenversicherungen sind auch bei Bedürftigkeit vor Verwertung geschützt.

Wer seinen Job verliert und länger keine neue Arbeit findet, ist oft auf Bürgergeld angewiesen, sobald das Arbeitslosengeld I endet. Im ersten Jahr Bürgergeldbezug darf die Agentur für Arbeit persönliches Vermögen ab 40.000 Euro antasten, das vor dem Leistungsbezug aufgebraucht werden muss, ab dem zweiten Jahr sinkt dieses Schonvermögen auf 15.000 Euro. Nur Ersparnisse bis zu dieser Höhe darf man also behalten, wenn man Bürgergeld bezieht. So geht bei längerer Arbeitslosigkeit oft ein guter Teil des Vermögens verloren, das eigentlich für die Versorgung im Alter vorgesehen war. Die Verwertungspflicht gilt jedoch nicht für Kapital, das ausschließlich der privaten Altersvorsorge dient. Private Rentenversicherungen oder auch Sparpläne, die laut Vertrag nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden, sind vor Verwertung bei Bürgergeldbezug gesetzlich geschützt, und zwar in voller Höhe. Weitere Voraussetzungen: Bei Rentenbeginn muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen und das Vorsorgekapital wird später als laufende lebenslange Rente oder Auszahlungsplan ausgeschüttet.

Ebenfalls vor Verwertung geschützt ist Vorsorgekapital, das im Rahmen einer staatlich geförderten Riester- oder Basis-Rente angespart wurde. Für beruflich Selbstständige, die keine Rentenbeiträge gezahlt, aber Geld in Eigenregie zurückgelegt haben, gilt: Für jedes Jahr der Selbstständigkeit bleibt ein Betrag verwertungsfrei, der einem Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, aktuell sind das rund 8.000 Euro pro Jahr der selbstständigen Berufstätigkeit. Unser Tipp: Wer nicht ausschließen kann, vor Rentenbeginn noch arbeitslos zu werden, kann nicht vor Verwertung geschütztes Kapital auch kurzfristig noch in eine Bürgergeld-feste Alterssicherung umwandeln – wir beraten Sie gerne!

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